Kanton Schaffhausen: 1. August – Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern
Im Umgang mit Feuerwerk kommt es am Schweizer Nationalfeiertag, 1. August, immer wieder zu Unfällen mit teilweise schwerwiegenden Folgen. Die Schaffhauser Polizei appelliert an die Bevölkerung, die grundlegendsten Vorsichtsmassnahmen zu beachten. Die Schaffhauser Polizei bittet darum, Mitmenschen und Tiere nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk rund um den Schweizer Nationalfeiertag, den 1. August, zu erschrecken. Das Abfeuern von Feuerwerk ist im Kanton Schaffhausen nur an bewilligten Tagen erlaubt. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Anzeige wegen Ruhestörung rechnen.
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