Vorsicht vor falschen Kaufinteressenten beim Autoverkauf
VON Polizei.news Redaktion Aargau Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden Basel-Landschaft Basel-Stadt Bern Betrug Freiburg Genf Glarus Graubünden Jura Luzern Neuenburg Nidwalden Obwalden Polizeinews Schaffhausen Schweiz Schwyz Solothurn St. Gallen Stadt Aarau Stadt Baden Stadt Basel Stadt Bern Stadt Biel Stadt Chur Stadt Frauenfeld Stadt Genf Stadt Glarus Stadt Lugano Stadt Luzern Stadt Schaffhausen Stadt Solothurn Stadt St.Gallen Stadt Uster Stadt Winterthur Stadt Zofingen Stadt Zug Stadt Zürich Tessin Thurgau Uri Verbrechen Waadt Wallis Zug Zürich
Die Betrüger melden sich auf Verkaufsinserate, welche auf bekannten Fahrzeug-Onlinemarktplätzen publiziert sind und täuschen ihr Interesse am inserierten Auto vor.
Das Ziel der Cyberkriminellen: eine angebliche Bankgebühr per Überweisung oder über Krypto-Geschenkkarten vom Verkäufer zu erschwindeln.
Die Betrugsmasche
Die Betrüger gaukeln vor, sich im Ausland zu befinden und das inserierte Fahrzeug kaufen zu wollen. Um das Kaufinteresse zu untermauern, schicken sie angebliche Kopien ihrer Ausweise. Dabei handelt es sich in der Regel um verfälschte Identitätskarten oder um Fotoaufnahmen von Ausweisen früherer Opfer.
Der falsche Käufer gibt in der Folge an, dass er das Fahrzeug über seine Bank vorausbezahlt und dann von einem Spediteur abholen lässt. Weiter täuscht der Betrüger vor, dass angeblich bei der Bank für die Überweisung des Kaufbetrags ins Ausland Gebühren anfallen würden und ersucht den Verkäufer, diese Gebühren per Banküberweisung oder in Kryptowährung zu bezahlen. Die Gebühren würden dem Verkäufer wieder erstattet, indem der Käufer den Kaufbetrag mitsamt den Gebühren überweist.
Um ihr Lügengebilde zu untermauern, versenden die Betrüger auch gefälschte Bankbelege, die eine erfolgte Geldüberweisung vorgeben, an die Verkäufer.
Was muss ich tun
- Seien Sie misstrauisch bei Käufern, welche Ihr Fahrzeug ungesehen kaufen wollen
- Bei Verkäufen auf Online-Plattformen sollten Sie den Versandweg (idealerweise versichert) und den Bezahlweg vorgeben
- Lassen Sie sich nicht zu anderen Diensten/Zahlungen hinreissen
Ich habe bereits Geld überwiesen
- Melden Sie sich unverzüglich bei Ihrer Bank oder Kreditkartengesellschaft, um die Zahlung zu stornieren
- Begeben Sie sich nach telefonischer Voranmeldung zu Ihrer örtlichen Stelle der Kantonspolizei und erstatten Sie Anzeige
Weiterführende Informationen
Quelle: cybercrimepolice.ch
Titelbild: Symbolbild © sylv1rob1 – shutterstock.com