Stadt SH: Mann bei Bootsunfall verstorben – bedingte Geldstrafe für Bootsführer

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat das Verfahren gegen den Bootsführer wegen fahrlässiger Tötung eingestellt.

Am 18. Juli 2017, um ca. 23.50 Uhr, kenterte auf dem Rhein in Schaffhausen bei einem Anlegemanöver ein mit 8 Personen besetztes Motorboot, worauf es einem 54-jährigen Passagier nicht gelang, sich ans Ufer zu retten.

Die Staatsanwaltschaft führte in Zusammenarbeit mit der Schaffhauser Polizei umfangreiche Ermittlungen und Untersuchungen durch.

Gestützt auf das Untersuchungsergebnis hat die Staatsanwaltschaft den Bootsführer wegen Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt mit einem Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Das gegen den Bootsführer durchgeführte Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung wurde mangels Erfüllens des für den Straftatbestand erforderlichen Kausalzusammenhangs eingestellt. Gegen beide Entscheide wurden keine Rechtsmittel ergriffen.

 

Quelle: Kanton Schaffhausen, Staatsanwaltschaft
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