Kanton SH: Verspätetes Weihnachtsgeschenk für eine Geschädigte

Kurz nach Weihnachten 2023 konnte im Kanton Schaffhausen einer geschädigten Person – dank erfolgreicher Ermittlungsarbeit in der Schweiz und in Deutschland – sichergestelltes Deliktsgut im Wert von mehreren zehntausend Franken zurückgegeben werden.

Der Täter des vorangegangenen Betrugsdelikts wurde zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt.



Nachdem sich Mitte August 2021 im Kanton Schaffhausen ein Betrugsdelikt ereignet hatte, bei dem eine Rentnerin telefonisch in die Irre geführt worden war und sich die Täterschaft als Polizei ausgegeben hatte, konnte bereits am 13. September 2021 ein Tatverdächtiger durch die Polizei Basel-Landschaft festgenommen werden.

Die Schaffhauser Polizei tätigte folglich in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Schaffhausen umfangreiche Ermittlungen und durfte dabei auf tatkräftige Unterstützung des Landeskriminalamt Schleswig-Holstein zählen. Durch die deutsche Polizei konnten anschliessend weitere Tatverdächtige verhaftet werden, die gleichgelagerte Delikte begangen hatten. Bei mehreren Hausdurchsuchungen gelang die Sicherstellung zahlreicher Gegenstände (Goldbarren, Schmuck, Uhren usw.), die unter anderem dem im Kanton Schaffhausen verübten Delikt zugeordnet werden konnten.

Der im August 2021 als Abholer fungierende Täter wurde mittlerweile zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Der geschädigten Person dieses Betrugsdelikts konnte kurz nach Weihnachten 2023 ein Teil des Deliktsgut im Wert von mehreren zehntausend Franken durch die Schaffhauser Polizei unbeschadet ausgehändigt werden.

Die Schaffhauser Polizei bittet Personen, die verdächtige Anrufe erhalten, sich umgehend über die Nummer +41 52 624 24 24 oder via Notrufnummer 117 zu orientieren. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass die Telefonnummer manuell eingetippt wird, damit kein automatischer Rückruf zu den mutmasslichen Betrügern erfolgt. Zudem ruft die Polizei die jüngere Generation dazu auf, ihre älteren Mitmenschen über diese Betrugsmasche zu informieren und zu erklären, dass solche Anrufe sofort beendet und die Polizei umgehend informiert werden sollte.

 

Quelle: Schaffhauser Polizei
Titelbild: Symbolbild © Schaffhauser Polizei